Kosten

Die Finanzierung der häuslichen Pflege wird von unterschiedlichen Trägern übernommen. Es werden Leistungen der Krankenkassen (nach SGB V), der Pflegekassen (nach SGB XI) und der Sozialhilfe (nach SGB XII) unterschieden.

Leistungen der Krankenkassen (SGB V)

Die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernimmt Ihre Krankenkasse nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung, die Ihr Hausarzt ausstellt. Die Einsendung der Verordnung und die Beantragung der Leistungen bei Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie. Die Genehmigung der Leistungen obliegt der Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten oder zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Hier werden alle notwendigen Leistungen der Behandlungspflege wie das Verabreichen von Injektionen und Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden abgesichert. In Ausnahmefällen kann eine Hilfe im Haushalt verordnet werden. Grundpflegerische Leistungen wie das Waschen und Betten oder das Anlegen von Inkontinenzmaterial werden hier im Regelfall nicht genehmigt.

Ihre Krankenkasse erhebt eine Zuzahlung zu den genehmigten Leistungen und wird sich dahingehend direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Zuzahlungen betragen 10 € pro Verordnung sowie 10 % der erbrachten Leistung für maximal 28 Tage im Jahr. Wenn sie von der Zuzahlung für Medikamente befreit sind, werden Ihnen auch keine Zuzahlungen zur Häuslichen Krankenpflege abverlangt.

Haus- und Familienpflege

Auf Antrag übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Hilfe zur Weiterführung des Haushalts oder die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren. Diese Leistungen werden nach Entbindungen oder bei schwerer Erkrankung von Müttern und Vätern genehmigt, wenn im Haushalt keine weitere Person lebt, die diese Leistungen übernehmen kann. Diese Leistungen sind Sondervereinbarungen und werden nicht von allen Krankenkassen angeboten.

Leistungen der Pflegekassen (SGB XI)

Leistungen der Pflegekassen erhalten Menschen, die auf Dauer auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Diese Leistungen werden übernommen, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate andauern wird. Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bitte lassen Sie sich durch uns vor der Antragstellung beraten.

Im Auftrag Ihrer Krankenkasse wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Ihren persönlichen Hilfebedarf ermitteln und die Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen. Ihre Pflegekasse übernimmt dann die Kosten der häuslichen Pflege bis zur Höhe der ermittelten Pflegestufe. Die Höhe der genehmigten Leistungen können Sie der Einstufungsübersicht entnehmen. Zusätzlich sind von Ihnen 6% der erbrachten Leistungen als Investitionspauschale selbst zu tragen.


Angebote für Menschen mit Demenzerkrankungen

An Demenz erkrankte Menschen haben oft einen erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsaufwand. Von der Pflegekasse bekommen Sie deshalb bis zu 2.400 € im Jahr erstattet. Auch hier muss im Vorfeld ein Antrag gestellt werden, bzw. wird dies gemeinsam mit der Pflegeeinstufung durch den MDK ermittelt. Eine Pflegestufe ist nicht Vorraussetzung für den Erhalt dieser Leistungen.

Leistungen der Sozialhilfe (SGBXII)

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt die Kosten, sofern Kranken- oder Pflegekasse nicht verpflichtet sind zu zahlen. Bitte lassen Sie sich in einem solchen Fall durch uns beraten. Wir Sind Ihnen bei der Antragstellung beim Sozialamt behilflich und beraten Sie gern.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie alle angebotenen Leistungen auch auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen.